DGUV Regel 103-010 - Arbeiten an Telekommunikationslinien

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Abschnitt 4.1.4.3 - 4.1.4.3 Stichverletzungen

Bei Arbeiten an Lichtwellenleiter-Kabeln sind Verletzungen der Augen durch Faserenden zu verhindern.

Nicht verspleißte Fasern von Lichtwellenleiter-Kabeln sind wegen der Gefahr von Stichverletzungen so zu fixieren, dass die Faserenden nicht dem Auge zugewandt sind. Reicht diese Maßnahme nicht aus, wird die Benutzung von Augenschutzbrillen empfohlen. Wenn nicht daran gearbeitet wird, werden die Faserenden abgedeckt.

Um Aufwirbelungen von Faserresten zu vermeiden werden beim Reinigen des Arbeitsplatzes weder Druckluft noch andere Druckgase verwendet.

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema sind in der BGI 5031 "Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)" enthalten.