Abschnitt 4.6 - 4.6 Einrichtungen zur Umfeldbeobachtung
Zur Verbesserung der Umfeldbeobachtung sollten zusätzliche Einrichtungen an den Geldtransportfahrzeugen angebracht sein.
Derartige Einrichtungen sind z.B. zusätzliche Fenster, Spiegel, Videosysteme.
Siehe auch Abschnitt 4.2.1.