DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.1 - 5.1 Sicherheitskonzept

In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Kassensicherungen und Arbeitsverfahren können bauliche und elektronische Einrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen das Risiko eines Raubüberfalls oder das Abfangen von Versicherten reduzieren.

Hierzu gehören:

  • Aktiv sichern durch bauliche Maßnahmen und mechanische Sicherungseinrichtungen, z. B.

    • feste Bauweise, einbruchhemmende Außenfenster und -türen bzw. Installation gleichwertiger Nachrüstelemente an Fenstern und Türen

    • Kassensicherungs-Einrichtungen, Wertschutzschränke

  • Überwachen und melden durch elektronische und optische Systeme, z. B.

    • Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume

    • Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung von Werten in Wertschutzschränken bzw. -räumen

    • Überfallmeldeanlagen zur Meldung von Gefährdungen

    • Zutrittskontrollanlagen, Personenvereinzelung z. B. mit Biometrie oder Zeitfenstertechnik

    • digitale optische Raumüberwachungsanlagen

    • Videoüberwachung für sonstige Bereiche (SB-Foyer, Geldtransport-Schleuse, Garage)

    • Zeitverschluss-/Zeitfenstertechnik/Öffnungsverzögerung/Zugriffsbeschränkung

  • Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen wie Zutritts- und Verhaltensregeln,

    Anweisungen und Kontrollen, z. B.: