Anlage 10 TRGS 401 - R-Sätze, die im Text der TRGS 401 zitiert werden
- 1.
R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen mit Hautrelevanz:
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut R 34 Verursacht Verätzungen R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 38 Reizt die Haut R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen - 2.
Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautresorptive Eigenschaften besitzen und, wenn legal eingestuft, mit H gekennzeichnet sind:
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 45 Kann Krebs erzeugen R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 68 Irreversibler Schaden möglich - 3.
Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautgefährdende Eigenschaften besitzen und/oder mit R-Sätzen der Gruppe (A) und/oder (B) kombiniert sind:
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 23 Giftig beim Einatmen R 25 Giftig beim Verschlucken R 26 Sehr giftig beim Einatmen R 28 Sehr giftig bei Verschlucken R 36 Reizt die Augen R 37 Reizt die Atmungsorgane R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 68 Irreversibler Schaden möglich