Abschnitt 8 - Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Quetschen und Scheren durch Werkstücke
Quetschen, Scheren und Einziehen durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer
Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen
Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer) durch Verkleidungen, Füllstücke oder Auskleidungen.
Quetsch- und Scherstellen durch zwangsgeführte Werkstücke sichern durch Auskleidung der Förderebene, Umzäunungen oder durch unmittelbar am Förderer angebrachte wannenartige Schutzbleche.
Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch
eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)
Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene.
einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung.
NOT-AUS-Schalternach EN 619 alle 20 m.
Wenn durch die Anordnung des Stetigförderers ein Risiko durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus der Doppelwellenkreissäge besteht, muss das Betreten des umzäunten Gefahrbereiches durch die Zuhaltung an der Zugangstüre so lange verhindert sein, bis ein Anlagenzustand entsprechend Abschnitt "Anlagenbereich automatischer Spannwagen, Doppelwellenkreissäge, Seitenwarenkappanlage und Abzugsrollengang" (Seite 24 bis 25) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde - siehe auch Bild 25 auf Seite 26.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Ergänzend dazu Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken" zur sicherheitstechnischen Information der Mitarbeiter benutzen (siehe Anhang 2).
1. | Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch) |
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2. | Elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie |
3. | Ausgekleidete Förderebene |
1. | Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage |
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2. | Ausgekleidete Förderebene |
1. | Umzäunung |
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2. | Rollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm Hinweis: Kein Arbeitsplatz am Rollengang, deshalb keine Auskleidung des Rollenganges erforderlich |
3. | Untersteigsicherung |
1. | Stehverhinderer mit Baustahlmatte gemäß EN 619 |
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