Abschnitt 3 BGV D36 DA - Zu § 2 Abs. 2:
Zu den Anlegeleitern zählen Schiebeleitern und Steckleitern, Rolleitern und freistehend verwendete Anlegeleitern. Schiebe- und Steckleitern sind aus mehreren Leiterteilen zusammengesetzt. Rolleitern besitzen Rollen, die auf ortsfesten Schienen laufen. Anlegeleitern können durch Anbringen von Stützeinrichtungen freistehend verwendet werden (freistehend verwendete Anlegeleiter).