TRgA 410 - TR gefährliche Arbeitsstoffe 410

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Abschnitt 1 TRgA 410

Geltungsbereich

Dieses Blatt gilt für die Durchführung arbeitsmedizinisch-toxikologischer Analysen in biologischen Materialien zur Beurteilung des Vorliegens einer Einwirkung im Sinne der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe.

Statistische Qualitätssicherung

(1) Analysen in biologischen Materialien sind nach dem Anhang zu dieser TRgA durchzuführen.

(2) Verfahrenstechnisch ist den im Anhang zu dieser TRgA gegebenen detaillierten Angaben zu folgen.

(3) In die Untersuchungen entsprechend dem Anhang zu dieser TRgA sind einzubeziehen die Analysen in biologischen Materialien die zur Beurteilung des Vorliegens einer Einwirkung im Sinne der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe erfolgen.

(4) Referenzlaboratorien für die Untersuchungen nach Absatz 3 werden vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e. V. benannt(1).

(5) Versuchsleiter für die Durchführung von Ringversuchen für die in Absatz 3 genannten Analysen werden vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e. V benannt(2).

(6) Für die Durchführung der Analysen nach Absatz 3 wird u. a. hingewiesen auf die Sammlung "Analytische Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe", Bd. 2: "Analysen in biologischem Material", Henschler, D. (Hrsg.) Deutsche Forschungsgemeinschaft/Arbeitsgruppe Analytische Chemie Weinheim, Verlag Chemie 1976.

(1) Amtl. Anm.:

Prof. Dr. med. G. Lehnert, Ordinariat für Arbeitsmedizin der Universität Hamburg, Adolph-Schönfelder-Str. 5, 2000 Hamburg 76; Prof. Dr. med. H. Valentin, Ordinariat für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg, Schillerstr. 25-29, 8520 Erlangen.

(2) Amtl. Anm.:

Prof. Dr. med. G. Lehnert, Ordinariat für Arbeitsmedizin der Universität Hamburg, Adolph-Schönfelder-Str. 5, 2000 Hamburg 76; Prof. Dr. med. H. Valentin, Ordinariat für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg, Schillerstr. 25-29, 8520 Erlangen.