Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die im Modell- und Formenbau üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte ausgesetzt sind. Es werden Maßnahmen beschrieben, die im Modell- und Formenbau wirksam und üblich sind und die sich in der Praxis bewährt haben.
Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Werden Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen durchgeführt, muss zunächst immer auch eine Gefährdung durch Brände und Explosionen unterstellt werden. Das muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. In dieser DGUV Information wird auf Brand- und Explosionsgefahren nur punktuell und ansatzweise hingewiesen, zum Beispiel bei besonders hoher Gefährdung. Eine Nichtnennung entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich dieser Themen. |
Weitergehende Informationen zum Thema Brand- und Explosionsschutz enthalten zum Beispiel folgende Medien: | |
• | DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" |
• | DGUV Information 209-046 "Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" |
• | DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten" |
• | DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument" |
• | Explosionsschutz-Portal der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI),www.bgrci.de/exinfode/start |
Modell- und Formenbaubetriebe sind häufig Zulieferunternehmen für Gießereien.
Weitergehende Informationen zu Gefahrstoffen in der Gießereibranche siehe: | |
• | DGUV Regel 109-608 "Branche Gießereien" |
• | DGUV Information 209-055 "Gefahrstoffe in Gießereien" |