Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
(DGUV Information 202-072)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: September 2020
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Niedrigseilgarten-Elemente | 1 |
Pädagogische Überlegungen | |
Aufgaben des pädagogischen Personals | |
Informationen zu Planung und Bau eines Seilgartens | |
Kontrolle und Prüfung | |
Besuch und Nutzung von Hochseilgärten im Rahmen von schulischen Veranstaltungen | 2 |
Pädagogische und methodische Überlegungen | |
Voraussetzungen bei Schülerinnen und Schülern | |
Aufgaben von Lehrkräften | |
Auswahl des Anbieters | |
Sicherungssysteme in Hochseilgärten | 3 |
Weiterführende Informationen | 4 |
Vorwort
Hochseilgärten, Teamparcours, Abenteuerparks liegen im Trend! Sie entstehen vielertorts, z. B. in der Nähe von Jugendherbergen und Jugendheimen, in Landschaftsparks und Wäldern - und sie werden auch immer mehr von Schulen im Sportunterricht und im Rahmen von Klassenfahrten oder Tagesausflügen besucht.
Auch in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind immer häufiger niedrige Seilgartenelemente an Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen mit Fundamenten zu finden.
Ein Seilgarten besteht grundsätzlich aus Tragwerksystemen (z. B. Masten, Bäume, Fundamente, Verankerungen, Abspannseile) und Aktionssystemen (Elemente, auf denen Bewegung stattfindet, Plattformen, Auf- und Abgänge).
Ein Hochseilgarten hat zusätzlich noch Sicherungssysteme zur Selbst- oder Fremdsicherung (vgl. Abschnitt "Sicherungssysteme in Hochseilgärten"). Der Zugang zum Hochseilgarten ist beschränkt und nur unter fachlicher Aufsicht möglich.