Abschnitt 10.1 - 10 Besondere Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen
10.1 Sieben von Nitrocellulose
Es ist zu dafür zu sorgen, dass Nitrocellulose vor der Verarbeitung in feuchtem Zustand gesiebt wird. Das Austrocknen und die Staubbildung von Nitrocellulose sind zu verhindern.