Technische Regeln für Gefahrstoffe
Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)
Ausgabe: Januar 2013 *
In der Fassung vom 15. Januar 2013 (GMBl. S. 298)
- Bek. d. BMAS v. 15.1.2013 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen | 2 |
Verwendungsbeschränkungen | 3 |
Erlaubnis, Befähigungsschein und Sachkunde | 4 |
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen | 5 |
Arbeitsmedizinische Prävention | 6 |
Maßnahmen zur Emissionsminderung | 7 |
Anzeigen und Unterrichtung der zuständigen Behörde | 8 |
Mitgeltende Regelungen Hinweise auf begleitende Regelungen für Raumdesinfektionen | Anhang |
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für die Raumdesinfektion mit Formaldehyd nach Nummer 4.3 der TRGS 522 | Anlage 1a |
Fortbildungslehrgang "Raumdesinfektion mit Formaldehyd" | Anlage 1b |
Durchführung schriftlicher Prüfungen bei Sachkundelehrgängen | Anlage 1c |
Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV | Anlage 2a |
Freigabebescheinigung nach Raumdesinfektion | Anlage 2b |
Zeugnis über die Eignungsuntersuchung gemäß GefStoffV | Anlage 2c |
Dokumentation Unterweisung/Einweisung für Tätigkeiten zur Raumdesinfektion | Anlage 2d |
Dokumentation Themenpunkte für die durchgeführte Unterweisung | Anlage 2e |
Notfallinformationskarten Formaldehyd | Anlage 3a |
Notfallinformationskarten Ammoniak | Anlage 3b |
Hinweise zur Kennzeichnung zu begasender Räume | Anlage 4 |
Hinweis: Die bisherige TRGS 522 wurde grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technik und Rechtsetzung angepasst.