DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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Anhang 1 - Muster einer Bescheinigung zur Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 309-010
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Anforderungen an fachkundige Personen
Abschnitt 3.0, 3 Ausbildung 3.0 Allgemeines
Abschnitt 3.1, 3.1 Lärmschutzvorschriften, Normen und Richtlinien
Abschnitt 3.2, 3.2 Akustische Grundlagen/Grundbegriffe
Abschnitt 3.3, 3.3 Lärmwirkungen
Abschnitt 3.4, 3.4 Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Abschnitt 3.5, 3.5 Schallmessgerätetechnik
Abschnitt 3.6, 3.6 Ermittlung der Lärmexposition
Abschnitt 3.7, 3.7 Technische und organisatorische Schallschutzmaßnahmen
Abschnitt 3.8, 3.8 Persönliche Schutzmaßnahmen
Abschnitt 3.9, 3.9 Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
Abschnitt 4, 4 Anforderungen an die Schulungsstätte und die Ausbilderinnen/Ausbilder
Anhang 2, Empfohlene Ausbildungsinhalte für die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bzw. zur Durchführung von Lärmmessungen nach LärmVibrationsArbSchV