Abschnitt 17 - Zu § 9:
Einzelne Bereiche können sein:
Serviceabschnitte im Kabinenbereich,
Galleys,
Aufenthaltsräume für Besatzungsmitglieder.
Einzelne Bereiche können sein:
Serviceabschnitte im Kabinenbereich,
Galleys,
Aufenthaltsräume für Besatzungsmitglieder.