Abschnitt 17.2 - 17.2 Begrenzung der Versichertenzahl
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sicherzustellen, dass sich an Abstellplätzen höchstens ein Versicherter befindet.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sicherzustellen, dass sich an Abstellplätzen höchstens ein Versicherter befindet.