Abschnitt 2 - Zu § 1 Abs. 2:
Tätigkeiten zur Weiterverarbeitung der gewonnenen Mineralien sind z.B.
die Werksteinbe- und -verarbeitung
Arbeitsvorgänge zur Herstellung von Baustoffen, z.B. Zement, Kalk, Gips, Ziegelsteine, Kalksandsteine, Beton, Asphaltmischgut.
Für sonstige Abgrabungen z.B. im Hoch- und Tiefbau gilt die UVV "Bauarbeiten" (VBG 37).