Abschnitt 96 - Zu § 34 Abs. 2:
Betriebstechnische Gründe können z.B. bei Gleisen über Bunkern entgegenstehen, auf denen von einer zentralen Stelle aus Mulden gekippt oder Klappen geöffnet werden.
Betriebstechnische Gründe können z.B. bei Gleisen über Bunkern entgegenstehen, auf denen von einer zentralen Stelle aus Mulden gekippt oder Klappen geöffnet werden.