Anlage 1
Beispiele erhöhter Risiken und Gefahren bei verschiedenen Fähigkeitseinschränkungen: hier sensorische und motorische Fähigkeiten (nach DIN-Fachbericht 131, 2003). Quelle: "Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung" (Hrsg. LVR Integrationsamt)
Art der Fähigkeit | Risiken und Gefahren bei Einschränkungen |
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Sehen | Für Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit besteht ein erhöhtes Risiko beispielsweise durch Spitzen, scharfe Kanten und Ecken an zu handhabenden Produkten, besonders wenn der Nutzer zur Erkennung der Merkmale auf den Tastsinn angewiesen ist, Veränderungen im Höhenniveau von Flächen sowie Hindernisse oder Vorsprünge, die zur Gefährdung durch Ausgleiten, Stolpern, Zusammenstoßen und Stürzen führen oder Verletzungen bewirken können, ätzende Substanzen, wenn sie nicht mit einem allgemein anerkannten fühlbaren Warnsignal gekennzeichnet sind, optische Warnsignale, die ausschließlich auf Farbanzeigen oder auf Farbanzeigen mit schwachem Kontrast zwischen Text und Hintergrund beruhen. |
Hören | Für Menschen mit einem Hörverlust besteht ein erhöhtes Risiko, wenn gesprochene Ansagen und Warnungen für sie nicht laut oder verständlich genug sind, oder wenn die Frequenzen zu hoch sind, um diese erfassen zu können. |
Tasten | Menschen mit überempfindlichem Tastsinn werden durch Reize verletzt, die bei anderen nur Unbehagen verursachen können - zum Beispiel durch Spitzen, scharfe Kanten und Ecken, sowie sehr heiße oder kalte Flächen. Diese Reize führen mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei Menschen mit eingeschränktem Tastsinn zu Verletzungen, weil sie die Reizquellen zu lange berühren könnten. |
Schmecken/Riechen | Aufgrund der Beeinträchtigung des Geschmacks- oder Geruchssinns werden die Abwehrmöglichkeiten des Körpers gegen toxische Substanzen stärker gefordert. Zum Beispiel können Menschen unfähig sein, das Verderben von Lebensmitteln festzustellen oder durch Gefahren wie Rauch gewarnt zu werden. |
Gleichgewichtssinn | Eine Störung des Gleichgewichtssinns kann zu einer erhöhten Furcht vor Stürzen führen. Bei der Nutzung von Rollstühlen, von motorbetriebenen Rollstühlen und Gehhilfen kann der Gleichgewichtssinn eingeschränkt sein, Verletzungen können die Unabhängigkeit dieser Menschen stark beeinträchtigen. |
Geschicklichkeit | Menschen mit eingeschränkter Geschicklichkeit können sich selbst gefährden, zum Beispiel durch unbeabsichtigte Betätigung von Stellteilen oder die Unmöglichkeit, eine Hand schnell von einer Gefahrenquelle wie einer Flamme zurück zu ziehen. |
Handhabung | Für Menschen mit reduzierter Handhabungsfähigkeit besteht das Risiko von Verletzungen durch unbeabsichtigtes Verschieben eines Gegenstandes während seiner Nutzung. Gefahren durch nicht bestimmungsgemäße Handlungen und deren Folgen sind durch die Produktgestaltung auf ein Mindestmaß herab zu setzen. |
Beweglichkeit | Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen bestehen besondere Risiken bei der Notfallevakuierung aus Fahrzeugen oder Gebäuden. |