Abschnitt 4 TRD 301 Anlage 1 - Gesamtspannungszustand (1)
Liegen außer Innendruck keine nennenswerten äußeren Kräfte und Momente vor, so laßt sich die Gesamt-Lochrandspannung wie folgt ermitteln:
(10)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)