Anhang 1 - Rangiersignale
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Für die meisten Eisenbahnen werden die Rangiersignale im Verkehrsrecht vorgegeben (z. B. für öffentliche Eisenbahnen in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO)).
Soweit Ihr Anwendungsfall nicht in den Geltungsbereich der ESO fällt, müssen Sie festlegen, welche Signale anzuwenden sind. Empfohlen wird, die Rangiersignale nach ESO festzulegen (siehe Anhang 1 der DGUV Information 214-089).