Abschnitt 5 - 5 Maßnahmen
Zum Schutz gefährdeter Personengruppen sind geeignete Maßnahmen auszuwählen und durchzuführen. Das integrale Sicherungskonzept hat daher präventiv zu wirken, sodass es für einen Täter uninteressant ist, gerade diese Geschäftsstelle zu überfallen.