Abschnitt 50 - Zu § 30:
Die Forderung hinsichtlich technischer Maßnahmen ist z.B. erfüllt, wenn die hierfür nach DIN 15185-2 vorgesehenen technischen Maßnahmen durchgeführt sind.
Die Forderung hinsichtlich technischer Maßnahmen ist z.B. erfüllt, wenn die hierfür nach DIN 15185-2 vorgesehenen technischen Maßnahmen durchgeführt sind.