Abschnitt 29.5 - 29.5 Tätigkeiten mit Zündpillen
Kontrollieren, Vereinzeln, Prüfen und Weiterverarbeiten von Zündpillen muss "unter Sicherheit" erfolgen.
Kontrollieren, Vereinzeln, Prüfen und Weiterverarbeiten von Zündpillen muss "unter Sicherheit" erfolgen.