Abschnitt 4.5 - 4.5 Reinigungseinrichtungen mit Ultraschall oder mit Druckfluten
Während des Betriebs von Reinigungseinrichtungen mit Ultraschall oder mit Druckfluten darf mit den Händen nicht in das Reinigungsbad gefasst werden. Dies gilt auch, wenn Handschuhe benutzt werden.