Abschnitt C18.2 - Persönliche Schutzausrüstungen
Für Motorsägearbeiten ist die persönliche Schutzausrüstung durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen:
Gesichtsschutz,
Gehörschutz,
Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen oder Beinlinge,
Handschuhe.
Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungs-Garnituren verfügbar sein.
Empfehlungen zum speziellen Kopfschutz:
Bei Motorsägearbeiten ist mindestens der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz zu tragen.
Besseren Schutz bietet die Schutzhelmkombination DIN EN 397 (Helm mit Gesichtsschutz aus schwarzem Gittergewebe und mit Kapselgehörschutz) zum Schutz vor Sägespänen, Splittern, peitschenden Ästen und gegen Lärm.
Schutzhelmkombination DIN EN 397
Latzhose mit Schnittschutzeinlagen
Anforderungen an den Beinschutz:
Schnittschutz in der Beinkleidung nach DIN EN 381-5; nur Form C (Rundumschutz); mit FPA-Prüfzeichen (Prüfzeichen des Kuratoriums für Wald- und Forsttechnik - KWF) und Kettensägen-Piktogramm in der Ausführung als:
Latzhose oder Bundhose mit rundum Schnittschutzeinlagen.
Alternativ: Beinlinge mit rundum Schnittschutzeinlagen zum Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges.
Empfohlen werden Produkte mit KWF-Kennzeichnung
Kennzeichnung für: Schutz gegen tragbare Kettensägen
Schnittschutzhose nach Unfall