DGUV Information 202-048 - Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - Sportartspezifische Aspekte

ccc_3557_170901_02.jpg

Ballspiele - Checkliste

Ballspiele allgemein

1.Die Halle ist sicherheitstechnisch für das Ballspiel geeignet (DGUV Vorschrift 81 " Schulen").
2.Alle nicht benutzten Tore werden außerhalb der Spiel- und Übungsflächen am besten im Geräteraum aufbewahrt und sind gegen Kippen gesichert.
3.Es wird nur einwandfreies Ballmaterial verwandt. Wird im Unterricht modernes lernprozessunterstützendes Ballmaterial eingesetzt (z. B. Futsal Ball (1))?
4.Der Sicherheitsabstand zwischen Wand und Spielfeldabgrenzung entspricht dem Können und den Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
5.Unfalluntersuchungen zum Schulsportunfallgeschehen zeigen, dass bei den Ballspielen häufig zu schnell die komplexen Endformen der großen Sportspiele umgesetzt werden. Hatten die Lernenden die Möglichkeit, in methodischen Spielreihen vielfältige Erfahrungen mit der Spielidee des jeweiligen Sportspiels zu sammeln?
6.Die Spielfeldmarkierungen sind deutlich erkennbar.
7.Für die Markierung von Spielfeldern dürfen u.a. keine Klebebänder verwendet werden, die eine andere Gleitreibung aufweisen als der Sporthallenboden.
8.Alle nicht benutzten Bälle werden in einem Sammelbehälter aufbewahrt (z. B. umgedrehter kleiner Kasten).
9.Die Spielregeln entsprechen den personellen und materiellen Bedingungen.
10.Im Unterricht können lerngruppenspezifisch Spielregeln gemeinsam erarbeitet und fixiert werden.
11.Den Schülerinnen und Schülern sind die Spielregeln bekannt.
12.Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, regelhaftes Verhalten der Spielenden als Schiedsrichterin/Schiedsrichter zu begleiten und zu überprüfen.
13.Auf die konsequente Einhaltung der Spielregeln wird geachtet.
14.Die Lehrkraft unterbindet unwilliges und unkontrolliertes Wegschießen und -werfen des Balles.
15.Mit- und Gegenspieler sind gut erkennbar, z. B. durch Parteibänder oder Überziehhemden.

Basketball

1.Bei Übungskörben, die direkt an der Wand angebracht sind, werden nur Positions- und Sprungwürfe ausgeführt, da kein Sicherheitsabstand zur Wand vorhanden ist.
2.In der Anfängerschulung werden leichte und fassbare Bälle, zumindest Minibasketbälle, verwendet.
3.Mobile Basketballkörbe sind fixiert.
4.Es werden keine Dunkings mithilfe des Minitrampolins ausgeführt.

Fußball

1.Die Tore sind gegen Kippen gesichert. Das gilt auch für Leichtgewicht-Tore (bis 10 kg nach DIN EN 16664:2015-10) mit einem Gewicht von mehr als 2 kg.
2.Die Tore haben keine vorstehenden Netzhaken sowie keine sichtbaren Schäden, die die Standsicherheit beeinträchtigen oder zu Verletzungen führen können.
3.Bei Sportplätzen wird darauf geachtet, dass die Fläche spieltauglich ist (ebene Spielfläche, keine hochstehenden Begrenzungskanten, keine herumliegenden Steine und Scherben).
4.In der Anfängerschulung werden moderne, lernprozessunterstützende Bälle eingesetzt (z. B. Futsal Ball (1)).

Hallenhandball

1.Die Tore sind gegen Kippen gesichert. Das gilt auch für Leichtgewicht-Tore (bis 10 kg nach DIN EN 16664:2015-10) mit einem Gewicht von mehr als 2 kg.
2.Die Tore haben keine vorstehenden Netzhaken sowie keine sichtbaren Schäden, die die Standsicherheit beeinträchtigen oder zu Verletzungen führen können.
3.Der Wandbereich neben den Toren ist besonders abgesichert (z. B. mit Weichböden oder Matten).

Volleyball

1.Es werden rückschlagfreie Spannvorrichtungen mit Selbsthemmung verwendet.
2.Es werden keine defekten Spannleinen verwendet.
3.Die Spannleinen sind sichtbar (z. B. durch Baustellenplastikband).
4.In der Anfängerschulung wird leichtes und nicht zu hartes Ballmaterial verwendet (z. B. Badeball, Schaumstoffball, Minivolleyball).

Schwimmen - Checkliste

Organisatorische Maßnahmen

1.Die Schwimmlehrkraft wird zum Schuljahresbeginn vom Sachkostenträger in die Nutzung der Schwimmhalle eingewiesen (Flucht- und Rettungswege, Lage und Nutzung der Meldeeinrichtungen, Verhalten in einer Krisensituation).
2.Landesspezifische Vorgaben zum Schwimmunterricht (Qualifikationen, Gruppengröße, Umgang mit Nichtschwimmenden und Schwimmenden) werden beachtet.
3.In einem Bad mit Hubboden ist mit dem Schwimmmeister bzw. der Schwimmmeisterin abgesprochen, auf welche Tiefe der Hubboden eingestellt wird.
4.Die Wassertiefe im Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich ist bekannt und ausgewiesen.
5.Es ist geklärt, wie viele Bahnen bzw. welche Wasserfläche für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen.
6.Die Bahnen bzw. die genutzte Wasserfläche sind durch eine auf dem Wasser liegende Schwimmleine vom übrigen Badebetrieb abgetrennt.
7.Beim Unterricht mit Schwimmern und Nichtschwimmern sind Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich durch eine auf dem Wasser liegende Schwimmleine getrennt.
8.Das Rennen im Hallenbad und im Beckenbereich des Freibades ist verboten.
9.Rettungsgeräte sind in ausreichender Zahl vorhanden und ihre Handhabung ist bekannt.
10.Das Schwimmbad verfügt über Schwimmhilfsgeräte, ihr Aufbewahrungsort ist bekannt.
11.Es ist bekannt, wo und wie der Schwimmmeister bzw. die Schwimmmeisterin während des Schwimmunterrichts zu erreichen ist.
12.Ist der Schwimmmeister bzw. die Schwimmmeisterin aus organisatorischen Gründen nicht dauernd anwesend, werden die Schwimmlehrkräfte über richtiges Verhalten in Notsituationen unterwiesen.

Schülerinnen und Schüler

1.Bei der Umsetzung eines Schwimmunterrichts der den Anforderungen der Inklusion genügt, werden die allgemeinen organisatorischen Maßnahmen (vgl. Seite 5) beachtet.
2.Die Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschwäche tragen im Schwimmunterricht und beim Baden keine Kontaktlinsen, sondern eine sportgerechte Brille.
3.Der Einsatz von Schwimmbrillen zum Tauchen ist bei gesunden Personen bis zu einer Wassertiefe von 2 Metern für eine maximale Tauchzeit von 30 Sekunden denkbar (vgl. DLRG-Merkblatt M3-001-06).
4.Kinder mit empfindlichen Augen tragen eine Schwimmbrille.
5.Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Bad vertraut und kennen den Weg zu den Duschen und Toiletten.
6.Die Schülerinnen und Schüler gehen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft ins Wasser.
7.Die Schülerinnen und Schüler melden sich ab, wenn sie den Beckenbereich verlassen und z. B. zur Toilette gehen.
8.Die Schülerinnen und Schüler kennen die Baderegeln.

Aufsicht und Unterrichtsgestaltung

1.Die Lehrkraft organisiert den Schwimmunterricht so, dass die Qualitätsmerkmale einer guten Aufsichtsführung (präventiv - kontinuierlich - aktiv) eingehalten werden.
2.Die Lehrkraft wählt ihren Standort so, dass sie Schülerinnen und Schüler, die sich im Wasser aufhalten, jederzeit im Blickfeld hat.
3.Nach Möglichkeit hält sich die Lehrkraft nicht gleichzeitig mit Schülerinnen und Schülern im Wasser auf.
4.Für Unterrichtsgespräche sollte außerhalb des Beckens ein Aufenthaltsbereich vereinbart werden.
5.Die Lehrkraft weiß, welche Kinder Schwierigkeiten haben, sich unter Wasser zu orientieren.
6.Die Lehrkraft achtet darauf, wo welche Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Körpergröße im Wasser noch stehen können und wo nicht.
7.Die Lehrkraft kann notwendige Sofortmaßnahmen am Unfallort einleiten und weist entsprechend der landesspezifischen Bestimmungen des Schulhoheitsträgers die persönliche Rettungsfähigkeit nach. Die geforderte Rettungsfähigkeit sollte auf Basis der landesspezifischen Fortbildungsverpflichtung von Lehrkräften in geeigneten Zeitabständen aktualisiert werden.

Gerätturnen - Checkliste

Allgemeines

1.Die Lehrkräfte nutzen die Geräte entsprechend der Herstellerangaben bestimmungsgemäß.
2.Neben den Landebereichen werden auch die denkbaren Fallbereiche, die sich aus der Hauptbewegungsrichtung ergeben, gesichert.
3.Anlaufstrecken werden nicht gequert (von zurücklaufenden Schülerinnen und Schüler).
4.Der Wechsel zwischen den Stationen (Geräten) erfolgt nach einem festgelegten Prinzip.
5.Während der Gerätturnstunden finden in der Halle keine Ballspiele statt.
6.Es werden die erforderlichen konditionellen und koordinativen Voraussetzungen geschaffen, bevor neue Elemente erarbeitet werden.

Sprunggerät

1.Der Abstand des Sprungbrettes zum Gerät wird entsprechend der konstitutionellen und motorischen Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler gewählt.

Reck, Barren, Stufenbarren

1.Es wird gegebenenfalls Magnesia zur Verfügung gestellt.
2.Sprungbretter werden nach Aufgängen aus den Fallbereichen (Sicherheitsbereichen) entfernt.

Schwebebalken

1.Sprungbretter werden nach Aufgängen aus den Fallbereichen (Sicherheitsbereichen) entfernt.
2.Es wird nicht mit Strümpfen auf Holzbalken geturnt.

Minitrampolin

1.Das Minitrampolin wird nur von Schülerinnen und Schülern benutzt, die beidbeinig abspringen können.
2.Die landesspezifischen Bestimmungen zur Nutzung von Minitrampolinen sind zu beachten. Dunkings auf Basketballspiel- und Übungskörbe sind kein geeigneter sportpädagogischer und schulsportrelevanter Inhalt zur Nutzung des Minitrampolins.

Leichtathletik - Checkliste

Laufdisziplinen

1.Alle nicht benötigten Hindernisse und Gegenstände auf der Laufbahn sind beseitigt, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Methodisch-didaktische Hilfsmittel (z. B. Absprunghilfen oder Bananenkisten) können zum Einsatz kommen.
2.Durch planmäßige und ausreichende Vorbereitung werden Überlastungen beim Langstreckenlauf vermieden.
3.Die landesspezifischen Vorgaben zum Sporttreiben bei erhöhter Ozonkonzentration, insbesondere bei der Vorbereitung und Umsetzung von Bundesjugendspielen und weiteren Schulsportwettbewerben, werden beachtet und geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung ergriffen.
4.Beim Hürdenlauf werden die Hürden so aufgestellt, dass sie in Bewegungsrichtung umkippen können.
5.Der Auslauf hinter der Ziellinie ist ausreichend.

Weitsprung

1.Der Anlauf ist hindernisfrei - herumliegende Gegenstände sind beseitigt.
2.Es wird mit geeignetem schulsportgerechtem Schuhwerk und nicht barfuß weitgesprungen.
3.Der Absprungbalken ist stabil, rutschfest und plan mit der Anlauffläche.
4.Die Sprunggrube ist gleichmäßig mit Sand bis zur Oberkante gefüllt.
5.Der Sand wird regelmäßig aufgelockert.
6.Der Sand ist frei von Fremdkörpern.
7.Solange sich noch Helfer und Helferinnen zum Messen der Sprungweite oder zum Einebnen des Sandes in der Sprunggrube befinden, besteht absolutes Übungsverbot.

Hochsprung

1.Die Anlaufbahn ist hindernisfrei und trittsicher.
2.Die Hochsprungständer haben einen stabilen Stand und werden so aufgebaut, dass sie beim Reißen der Sprunglatte nicht umkippen können.
3.Die Sprunglatte ist nicht beschädigt und gegebenenfalls mit einem Schaumstoffmantel gepolstert.
4.Beim Transport der Sprunglatte und -ständer wird auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Schülerinnen und Schülern geachtet.
5.Im Anfängerbereich werden als Lattenersatz elastische Bänder eingesetzt.
6.Im Übungsbetrieb wird darauf geachtet, dass verschobene Hochsprungmatten korrigiert werden.

Wurf- und Stoßdisziplinen

1.Es ist sichergestellt, dass die Anlaufbahn, Abwurf- und Stoßfläche frei von Hindernissen, rutschfest und trittsicher sind.
2.Die Abwurflinie ist gut sichtbar. - Der Balken am Stoß- und Wurfkreis ist befestigt.
3.Organisations- und Aufstellungsformen werden so gewählt, dass niemand von Wurf- und Stoßgeräten getroffen wird.
4.Das Zurückwerfen und -stoßen von Geräten ist ebenso verboten, wie der Aufenthalt in den Wurf- und Stoßzonen.

Wintersport - Checkliste

Ausrüstung und Kleidung

1.Die Wintersportgeräte (Ski, Schlitten, Snowboard, Schlittschuhe u.a.) sind in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand, z. B.:
  • beim Ski, Snowboard und Skiboard: Kanten geschliffen und Belag gewachst

  • Langlaufski präpariert

  • bei den Schlitten: Bandeisen an den Kufen festgeschraubt und Lattenrost bzw. Gurtbänder in Ordnung

  • Kufen der Schlittschuhe geschliffen

2.Beim Kauf der Sportgeräte ist auf das GS-Zeichen zu achten.
3.Zur Sicherung der Sportgeräte sind an den Skiern eine Skibremse und bei Snowboards eine Fangleine erforderlich.
4.Die Ausrüstungsteile Schuhe und Bindung passen zueinander und werden insbesondere auf den Benutzer eingestellt.
5.Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, im Vorfeld der schulischen Wintersportveranstaltung die Auslösewerte der Skibindungen im Sportfachhandel überprüfen und gegebenenfalls neu einstellen zu lassen.
6.Um ein "Hängenbleiben" zu vermeiden und die Fahrsicherheit nicht zu beeinflussen, sind Bekleidung und Ausrüstung (z. B. Anorak, Skischuhe, Schlittschuhe) nicht zu groß bemessen, sondern haben die geeignete Passform für den Benutzer.
7.Atmungsaktive Funktionskleidung verhindert ein Auskühlen.
8.Schutzausrüstung bringt Sicherheit. Ein Helm schützt bei Stürzen vor Kopfverletzungen, ein Rückenprotektor vor Wirbelsäulenverletzungen.
Beim Snowboardfahren geben z. B. spezielle Handschuhe mit eingebauten Protektoren Schutz vor Handgelenksverletzungen.
9.Bei allen Wintersportaktivitäten mit hoher Bewegungsgeschwindigkeit, Sturz- und/oder Kollisionsgefahr (z. B. Eislauf, Alpin-Ski, Snowboard und Rodeln) tragen die Lehrenden und Lernenden Helm.
10Das Auftragen von Sonnenschutzmittel sowie das Tragen von Augenschutz (z.B. Skibrille) wird empfohlen.

Organisation

1.Verantwortliche Lehrkräfte verfügen über entsprechend landesspezifisch geforderte Qualifikationsnachweise.
2.Wintersportaktivitäten werden langfristig geplant und gründlich vorbereitet (Auswahl des Wintersportgebietes, Absprachen mit örtlichen Stellen, z. B. Bergwacht, Sportamt, Möglichkeiten für Mittagspause, benötigte Ausrüstung).
3.Die Schülerinnen und Schüler werden im Sportunterricht durch koordinative und konditionelle Funktionsgymnastik vorbereitet.
4.Lehrkräfte, Aufsichts- und Begleitpersonen werden von der Leitung der Wintersportveranstaltung in ihre Tätigkeit eingewiesen.
5.Der Organisations- und Zeitrahmen der Veranstaltung ist allen Teilnehmenden bekannt.
6.Schülerinnen und Schüler werden bei den Wintersportveranstaltungen besonders verantwortungsvoll beaufsichtigt, betreut und geschützt, da die Gegebenheiten des alpinen Lern- und Bewegungsraumes gegebenenfalls schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsichtspersonen erforderlich machen.
7.Erste-Hilfe-Material ist für jede Lehrkraft vorhanden. Die Kursgruppenleitungen führen dieses während des Schulungstages mit sich.
Mitgeführte Mobiltelefone unterstützen das schnelle Einleiten der Rettungskette, moderne Smartphoneapplikationen erlauben eine genaue Positionsbestimmung des verunfallten Teilnehmenden, z. B. mittels GPS.
8.Die Schülerinnen und Schüler werden in Theorie und Praxis mit den Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln der geplanten Aktivitäten vertraut gemacht (z. B. Betreten von Eisflächen, FIS-Regeln, Benutzung von Liftanlagen, Begegnung mit Pistengeräten, Absperrungen).
9.Das Übungsgelände und das Übungsprogramm werden auf den Könnensstand, das Interesse und die Belastung der Schülerinnen und Schüler abgestimmt (z. B. Auswahl des Geländes, Materialien, Pausen).
10Das Fahren außerhalb des organisierten und gesicherten Pistenbereiches ist den Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt. Der Schulskikurs findet auf den ausgewiesenen Abfahrten statt. Die Lehrkraft wählt je nach Könnensstand der Lerngruppe geeignetes Gelände aus.
11.Vor Beginn der sportlichen Aktivitäten wird ein Ausrüstungs-Check durchgeführt.
12.Gegebenenfalls wird ein leistungsangepasster Wechsel der Schülerinnen und Schüler in eine andere Gruppe vorgenommen.
13.Bei der Nutzung von schulsportgeeigneten Funparks müssen Lehrkräfte über spezifisches methodisch didaktisches Fachwissen verfügen. Auf den Könnens- und Leistungsstand der Teilnehmenden ist zu achten. Parkregeln der Betreiber werden besprochen und geachtet. Die Lehrkraft prüft vor Freigabe bestimmter Hindernisse (z. B. Boxes, Tubes) deren Beschädigungsfreiheit. Es werden nur die von der Lehrkraft freigegebenen Hindernisse befahren.

Gelände und Witterungsbedingungen

1.Lehrkräfte, Aufsichts- und Begleitpersonen sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.
2.Bei Wintersportveranstaltungen im Freien sind Informationen zur Wetter- und Lawinenlage und Wettervorhersage einzuholen, auszuwerten und in die weitere Planung einzubeziehen.

Verhaltensregeln

1.Unbeaufsichtigtes Fahren ist generell nicht erlaubt!
2.Bei plötzlichen Sicht- und Wetterverschlechterungen sind geeignete Maßnahmen vorgesehen (z.B. Schutzhütte, Abfahrt mit Gondel, Abbruch des Ausbildungstages im alpinen Gelände).
3.Hinweis- und Verbotsschilder sowie Pistenmarkierungen werden beachtet! Bei Lawinengefahr werden begonnene Aktivitäten sofort beendet.
4.Es werden keine Helmkameras an den Skihelmen angebracht, da dadurch die Herstellerhaftung der Helme erlöschen kann. Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind hier zu beachten. Landesspezifische Vorgaben zu Bildrechten und zum Datenschutz werden beachtet.
5.Beim Skifahren, im Skilanglauf sowie beim Snowboarden werden die FIS-Regeln, Regelungen bei der Benutzung von Aufstiegshilfen sowie das Verhalten gegenüber von Pistengeräten beachtet.
6.Schulskikurse finden nur auf ausgewiesenen, präparierten Pisten statt.
7.Das Rodeln auf Skiabfahrten ist grundsätzlich verboten.
8.Das Befahren von Großschanzen, auch mit Landungen in luftbefüllten Matten, ist kein geeigneter Inhalt schulischer Wintersportveranstaltungen.
9.Das Befahren von Downhillabfahrten mit Höchstgeschwindigkeitsmessungen ist kein geeigneter Inhalt von Schulskikursen.
10.Plastiktüten, Autoschläuche und ähnliche rutschbare Materialien und Unterlagen dürfen nicht auf Schlittenabfahrten oder Skipisten als Schlittenersatz benutzt werden.
11.Schlittenabfahrten in Bauchlage sind gefährlich. Auf engen Abfahrten und Wanderwegen ist das Fahren in Bauchlage generell zu untersagen.
12.Beim Befahren von Waldrodelbahnen ist eine Besichtigung der Rodelbahn im Vorfeld erforderlich. Hauptaugenmerk gilt hier besonderen ortsspezifischen Gefahrenstellen. Denkbaren Gefährdungen wird durch geeignete Maßnahmen der Verhaltensprävention begegnet.
13.Natureisflächen (Teiche und Seen) sind erst dann zum Eislaufen zu nutzen, wenn die Freigabe durch eine zuständige Stelle erfolgt ist.
14.Beim Eislaufen auf Natureis ist besondere Vorsicht wegen dünnerer Eisstärke unter Brücken und Stegen sowie bei Zu- und Abflüssen von Seen geboten.
15.Beim Eislaufen wird auf geeigneten Kopfschutz (Helm) und das Tragen von festen Handschuhen geachtet.
16.Beim Eislaufen in der Eisporthalle ist die vorgegebene Laufrichtung einzuhalten.
17.Wenn die Eismaschine in der Eissporthalle im Einsatz ist, darf die Eisfläche nicht mehr betreten werden.

Rechtschreibfehler im Original.