Abschnitt 7.3 - 7.3 Aufbewahrung
7.3.1
Schutzkleidung sollte stets trocken aufbewahrt werden.
7.3.2
Schutzkleidung sollte vor kurzwelligen Strahlen geschützt aufbewahrt werden, da diese das Gewebe zerstören oder, z.B. bei der Warnkleidung, die Fluoreszenz unwirksam machen.