Abschnitt 3 - 3 Allgemeine Anforderungen
Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu beurteilen, die Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen und darauf zu achten, dass diese eingehalten werden.
Die Beschäftigten sind gemäß §§ 4 und 31 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) zu unterweisen.