ASR 45/1-6 - Arbeitsstätten-RL 45/1-6

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Tagesunterkünfte auf Baustellen (ASR 45/1-6)
Zu § 45 Abs. 1 bis 6 der Arbeitsstättenverordnung(1)

Ausgabe Oktober 1977 (ArbSch. 11/1977 S. 333)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Wärmedämmung2
Fenster3
Windfang4
Ausstattung5

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.