Abschnitt 6.3 - 6.3 Entsorgung
Alle Abfälle sind fachgerecht unter Beachtung der abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bis dahin müssen Behältnisse mit kontaminierten Material an einer geeigneten Stelle gelagert werden. Es ist empfehlenswert, die Behältnisse und den Stellplatz entsprechend zu kennzeichnen.