Abschnitt 24 - Zu § 19 Abs. 2:
Diese Forderung ist hinsichtlich der Ausleuchtung des Umfeldes von Kundenbedienten Banknotenautomaten (KBA) erfüllt, wenn eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux vorhanden ist.
Diese Forderung ist hinsichtlich der Ausleuchtung des Umfeldes von Kundenbedienten Banknotenautomaten (KBA) erfüllt, wenn eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux vorhanden ist.