DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 11.1 - 11.1 Gefährdung

Bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln geht die Gefährdung in der Regel von den darin enthaltenen Wirkstoffen aus. Deren Aufgabe ist es, lebende Zellen (Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze) sowie Viren zu schädigen beziehungsweise abzutöten. Bei unsachgemäßer Anwendung können von diesen Wirkstoffen Gesundheitsgefahren ausgehen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit Konzentraten können bei den Beschäftigten Reizungen und Verätzungen an Haut und Schleimhäuten auftreten. Ebenso können allergische Haut- und Atemwegserkrankungen entstehen. Formaldehyd und Glutaraldehyd findet man in diversen Produkten zur Flächen- oder Instrumentendesinfektion. Die gefährlichen Eigenschaften der konzentrierten wässrigen Lösungen dieser Stoffe und die AGWs sind in Tabelle 6 zusammengestellt. Auch einige andere Wirkstoffe wirken hautsensibilisierend (H317), zum Beispiel Glyoxal und Benzalkoniumchlorid, oder können auf andere Weise chronisch schädigend wirken: So steht Glyoxal im Verdacht, keimzellmutagen zu sein.

Bei Tätigkeiten mit alkoholischen Desinfektionsmitteln besteht Brand- und Explosionsgefahr. Insbesondere Haut- und Händedesinfektionsmittel, aber auch Sprühprodukte zur Flächendesinfektion enthalten hohe Anteile an Ethanol, 1-Propanol und 2-Propanol.

Bei der Verwendung von größeren Mengen an Sauerstoffabspaltern (z. B. Peroxide) zur Desinfektion muss beachtet werden, dass brandfördernder Sauerstoff freigesetzt werden kann. Geringer sind die Gefährdungen, die von verdünnten Anwendungslösungen ausgehen, zum Beispiel bei der Flächendesinfektion im Scheuer-/Wischverfahren mit Anwendungslösungen im Konzentrationsbereich von 0,25 bis 3 Prozent. Auch bei diesen Anwendungslösungen bestehen jedoch noch Gefährdungen durch Stoffe, die in die Luft gelangen und zu einer inhalativen Belastung führen können, zum Beispiel durch Aldehyde. Die Grenzwerte von Desinfektionsmittel-Inhaltstoffen sind in Anhang 12 zusammengestellt.

Bei Desinfektionsarbeiten muss zusätzlich der Infektionsschutz der Beschäftigten beachtet werden, da diese Arbeiten in der Regel in Arbeitsbereichen durchgeführt werden, in denen eine erhöhte Infektionsgefährdung besteht oder bestehen kann.

Tabelle 6
Einstufung von Formaldehyd und Glutaraldehyd gemäß CLP-Verordnung sowie AGW mit Spitzenbegrenzung

StoffCAS-Nr.Einstufung gemäß CLP VAGW gemäß TRGS 900
Formaldehyd50-00-0
  • Akute Toxizität, Kategorie 3, Verschlucken; H301

  • Akute Toxizität, Kategorie 3, Einatmen; H331

  • Akute Toxizität, Kategorie 3, Hautkontakt; H311

  • Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314

  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335

  • Keimzellmutagenität, Kategorie 2; H341

  • Karzinogenität, Kategorie 1B; H350

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 1; H370

Schichtmittelwert: 0,37 mg/m3
Überschreitungsfaktor für erhöhte Exposition: 2 Bemerkungen: Y (Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden), zusätzlich § 10 GefStoffV beachten, Gefahr der Sensibilisierung der Haut
Glutaraldehyd111-30-8
  • Akute Toxizität, Kategorie 3, Verschlucken; H301

  • Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen; H330

  • Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314

  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1A; H317

  • Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; H318

  • Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1; H334

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335

  • Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400

  • Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411

  • EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege

Schichtmittelwert: 0,2 mg/m3
Überschreitungsfaktor für erhöhte Exposition: 2 Bemerkungen: Y (Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden), Gefahr der Sensibilisierung der Haut

Quelle: GESTIS-Stoffdatenbank