Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen
Die Auflistung der Tätigkeiten in Abschnitt 4 orientiert sich am Über- bzw. Unterschreiten (Abschnitt 4.1 bzw. Abschnitt 4.2) einer Mehlstaubkonzentration von 4 mg/m3 (Schichtmittelwert E2). Gesundheitsstörungen bei Einwirkung einer Staubkonzentration am Arbeitsplatz können auch schon unterhalb dieses Wertes eintreten.
E = einatembarer Staub (früher G = Gesamtstaub)