Abschnitt 1.3 - 1.3 Expositionsniveau bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
Der Anhang (Tabelle 1) enthält die Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Stäuben besteht.
Für die Tätigkeiten erfolgt eine Zuordnung zu Expositionsbereichen (AGW-Einhaltung bzw. AGW-Überschreitung).
Grundlage für die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Expositionsbereichen sind die Ergebnisse eines Messprojektes [3], die Expositionsdaten der TRGS 559 und Experteneinschätzungen.