DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7.7 - 7.7 Lösungsorientierte Gesprächsführung

Die folgenden Hinweise für eine lösungsorientierte Gesprächsführung beim Umgang mit auffälligen Beschäftigten sind nicht nur für Gespräche nach Stufenplan hilfreich. Sie sind allgemeingültig und richten sich gleichermaßen an Führungskräfte, Kollegen und Kolleginnen sowie Arbeitnehmervertretung, also an alle, die Gespräche mit Mitarbeitenden führen müssen, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird.

1.
Behalten Sie das oberste Ziel Ihres Gespräches stets im Auge:

  • Die auffällige Person soll wieder die volle Arbeitsfähigkeit gewinnen bzw. eine Arbeitsunfähigkeit überwinden.

2.
Bemühen Sie sich darum, eine gute Gesprächsatmosphäre herzustellen:

  • Planen Sie genügend Zeit für das Gespräch ein und sorgen Sie für eine ungestörte Kommunikation.

3.
Achten Sie auf Ihre Körperhaltung und Ihre Stimme:

  • Bleiben Sie sachlich und ruhig; vermeiden Sie persönliche Angriffe.

  • Zeigen Sie ehrliches Interesse und Anteilnahme.

  • Kommunizieren Sie auf Augenhöhe ohne erhobenen Zeigefinger.

4.
Bleiben Sie am Thema, lassen Sie sich nicht ablenken:

  • Rechnen Sie damit, dass Ihr Gegenüber sich an die von Ihnen geschilderten Situationen anders erinnert und bewertet.

  • Lassen Sie sich nicht auf lange Diskussionen über einzelne Punkte ein, wenn diese nicht belegbar sind.

  • Lassen Sie sich nicht in eine Eskalation verwickeln.

5.
Bleiben Sie in Ihrer Rolle:

  • Verhalten Sie sich authentisch und achten Sie darauf, dass Sie Ihre betrieblich definierte Rolle nicht verlassen.

  • Machen Sie sich und Ihrem Gegenüber klar, dass Sie keine ärztliche oder therapeutische Rolle übernehmen werden.

  • Zeigen Sie dem Gegenüber Ihre eigenen Grenzen und Ihre Verantwortung als Führungskraft, Arbeitnehmervertretung, Kollege oder Kollegin auf.

6.
Senden Sie Ich-Botschaften

  • Beschreiben Sie, was Sie bemerken und versuchen Sie nicht, ein Problem oder Verhalten Ihres Gegenübers zu analysieren oder zu interpretieren.

Beispielhafte Formulierung:

  • Keine gute Formulierung: "Sie sind Alkoholiker"

  • Bessere Formulierung: "Mir fällt auf, dass Ihre Arbeitsleistung nachgelassen hat. Ich frage mich, ob dabei möglicherweise Alkoholkonsum eine Rolle spielt. Wie sehen Sie das?"

7.
Beachten Sie, dass Ihr Gegenüber für sein Handeln selbst die Verantwortung trägt:

  • Sie als Führungskraft, Arbeitnehmervertretung, Kollegin oder Kollege können die auffällige Person nicht ändern. Sie können allerdings für ihren Veränderungsprozess Unterstützung anbieten und sie auf diesem Weg begleiten.

  • Fragen Sie die auffällige Person auch nach eigenen Lösungsvorschlägen.

8.
Beenden Sie jedes Gespräch mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und konkreten Vereinbarungen.

9.
Vereinbaren Sie einen nächsten Gesprächstermin.

Bei der Gesprächsführung müssen unterschiedliche Sichtweisen berücksichtigt werden. Wird Kritik geübt, sollte die sich ausschließlich auf das beobachtete Fehlverhalten beziehen.

g_bu_252_as_13.jpgKonstruktiv Kritik üben
Eine geäußerte Kritik betrifft das beobachtete Fehlverhalten einer beschäftigten Person und richtet sich nicht gegen sie als solche.
Trotz sachlich geäußerter Kritik muss ein respektvoller und wertschätzender Umgang gewahrt bleiben.