Abschnitt 32.3 - 32.3 Vorratshaltung von Sprengkapseln
Der für den Fortgang der Arbeit erforderliche Vorrat an Sprengkapseln muss in einem besonderen Raum oder innerhalb des Arbeitsraumes geschützt abgestellt werden.
Das Abstellen kann z. B. in Behältnissen aus Beton oder Stahl oder in fest eingebauten Schränken erfolgen.