Abschnitt 27 - Zu § 10 Abs. 6:
Bei Spezialschienenfahrzeugen für Schüttgut ist das Be- und Entladen auch während der Bewegung des Fahrzeugs möglich und notwendig, z. B. beim Be- und Entladen von Bettungsstoffen oder beim Schienenabziehen.
Bei Spezialschienenfahrzeugen für Schüttgut ist das Be- und Entladen auch während der Bewegung des Fahrzeugs möglich und notwendig, z. B. beim Be- und Entladen von Bettungsstoffen oder beim Schienenabziehen.