Abschnitt 4 BGI/GUV-I 5080
A.
Erster Abschnitt Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte |
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Der Unternehmer kann sich bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb von verschiedenen Personen beraten und unterstützen lassen:
Sicherheitsfachkraft,
Betriebsarzt,
Sicherheitsbeauftragter,
Betriebsrat.