Abschnitt 3 - 3 Durchführung und Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Im Folgenden wird der Ablauf des Anerkennungsverfahrens beschrieben. Einen Überblick über den Ablauf enthält Abbildung 1.
Ablaufplan:
- 1.
Formloser Antrag zur Anerkennung eines Verfahrens an die Geschäftsstelle beim IFA.
- 2.
Eingangsbestätigung an die Antragstellenden.
- 3.
Vorabprüfung durch die Geschäftsstelle bezüglich der Anerkennungsfähigkeit des Verfahrens (Kapitel 3.1) und Rückmeldung zur Klärung ggf. offener Punkte vor Beginn von Messungen.
- 4.
Meldung der Messtermine an die Geschäftsstelle, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Arbeiten (Kapitel 3.3).
- 5.
Durchführung der Messungen durch ein von den Antragstellenden beauftragtes akkreditiertes Messinstitut (Kapitel 3.4).
- 6.
Einreichen der vollständigen Unterlagen (Kapitel 3.5).
- 7.
Sichtung der eingereichten Unterlagen und ggf. Klärung noch offener Fragen durch die Geschäftsstelle.
- 8.
Weiterleitung der vollständigen Unterlagen an den Arbeitskreis, Beratung und Beschlussfassung (Kapitel 4). Antragstellende erhalten innerhalb von zehn Werktagen nach der Sitzung eine Rückmeldung von der Geschäftsstelle zum Stand des Verfahrens.
- 9.
Verfahren, denen der Arbeitskreis zugestimmt hat, werden dem Fachbereich "Bauwesen" der DGUV vorgelegt. Die Bearbeitungsfrist dort beträgt in der Regel drei Wochen.
- 10.
Nach Beschluss durch den Fachbereich "Bauwesen" der DGUV wird das Verfahren veröffentlicht und kann ab diesem Zeitpunkt als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9, TRGS 519, angewendet werden.
Abb.1 Ablaufplan