DGUV Information 213-726 - Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG); Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1 - 4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4.1 Arbeitsbereiche

In Arbeitsbereichen mit Anwendung von KKG gelten die Bestimmungen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV. An jedem Arbeitsplatz ist zu ermitteln, ob KKG freigesetzt werden können.

Auf die Auskunftsverpflichtungen der herstellenden, einführenden oder inverkehrbringenden Betriebe gegenüber dem verwendenden Betrieb gemäß §§ 4 und 5 GefStoffV sowie auf die Bestimmungen hinsichtlich der Zusammenarbeit von Firmen gemäß § 15 GefStoffV wird verwiesen.