Abschnitt 3 - Sportgeräte
Bei den hier aufgeführten Sportgeräten handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Je nach Ausstattung der Sporthalle (z. B. Kletterwand, Slackline) können zusätzliche Prüfungen notwendig sein. Hierbei sind die Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Hersteller zu beachten.
Absprungtrampoline
Unbeschädigter Gleitschutz des Gestells
Vollständige Abdeckung von Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch
Abdeckung ist am Rahmen sicher befestigt
Verschiedenfarbigkeit von Abdeckung und Sprungtuch
Guter Zustand der Gummi- oder Federzüge
Kennzeichnung der Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch eine Mittenmarkierung
Bei Sprungtüchern, die aus Gewebegurten hergestellt sind, müssen die Gurte miteinander vernäht sein.
Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett
Nur unter Aufsicht benutzen
Länderspezifische Regelungen beachten
Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
Angaben zum Auf- und Abbau
Angaben zu Transport und Lagerung
Platzbedarf des Gerätes
Angaben zur Wartung
Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte
Barren/Spannstufenbarren
Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Barrens im Geräteraum
Bei festgestelltem Verschluss Höhen- und Seitenverstellung nicht mehr möglich
Unbeschädigte Holme
Feste Verbindung zwischen Holmen und Gelenkverschraubung
Unbeschädigter Gleitschutz an den Standflächen
Bewegliche Teile frei von Korrosion
Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
Einwandfreie Seilendverbindungen
Funktionsfähige Spannschlösser
Bodenturnmatten (Läufer)
Auflagefläche gegenüber dem Hallenboden rutschhemmend
Bodenturnmatten frei von Knickstellen
Bodenturnmatten mit der Auflagefläche nach innen
(sonst Bruchgefahr)
Gitterleitern
Fester Sitz der Sprossen in den Holmen
Funktionsfähige Bodenriegel
Vorrichtungen zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung
Feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand
Keine angerissenen, keine zerbrochenen und keine gesplitterten Holzteile
Hochziehbare Sportgeräte
Handkurbeln bei Nichtbenutzung in einem verschließbaren Raum aufbewahren
Sportgerät ist vom Bedienungsstandort einsehbar
Keine Seilklemmen an Seilendverbindungen
Keine Schäden an Drahtseilen
Klettertaueinrichtungen
Unbeschädigte Taue
Unteres Ende gegen Aufdrehen gesichert
Keine Knoten in den Klettertauen
Bei Nichtbenutzung keine Taue im Verkehrsbereich
Keine mehligen Klettertaue, Kontrolle durch Aufdrehen der Taue gegen den Drall
Markierung der maximalen Kletterhöhe in 5,50 m Höhe
Matten
(Niedersprungmatten, Turnmatten, Weichbodenmatten)
Mattenkern nicht zusammengebrochen oder durchgetreten
Hülle und Kern der Matten sind so miteinander verbunden oder beschaffen, dass kein merkbares Gleiten zwischen Kern und Matte auftritt
Auflagen gegenüber dem Hallenboden gleithemmend
Weitere Informationen | |
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DGUV Information 202-035 "Matten im Sportunterricht" DGUV Information 202-052 "Alternative Nutzung von Sportgeräten" |
Recks/Steckrecks
Sicherung der umlegbaren oder einschiebbaren Griffe gegen selbstständiges Heraustreten bei Benutzung des Steckrecks
Fester Sitz der Säulen in den Bodenhülsen
Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
Reckstange frei von Roststellen
Feste Verankerung der Ablagen in der Wand des Geräteraumes
Ringeeinrichtungen
Funktionsfähige Verstelleinrichtung
Sicherung der Verstellkette gegen selbstständiges Lösen
Wandstellhaken fest in der Wand verankert
Unversehrte Verstellkette
Keine Beschädigung der Spleiße oder Schaukelseile im Ketten- und Ringbereich
Keine Risse der Lederriemen an den Innenseiten der Knickstellen
Leichtgängigkeit der Schaukelringpendelachse
Recks/Spannrecks
Ordnungsgemäße Verspannung des gebrauchsfertigen Gerätes
Funktionsfähige Spannschlösser
Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
Einwandfreie Seilendverbindungen
Schwebebalken
Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
Standsicherheit
Unbeschädigter Gleitschutz
Unbeschädigte Polsterung
Sprossenwände
Sichere Verbindung der Sprossen-wand mit den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten
Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile
Fester Sitz der Sprossen in den Holmen
Sprungbretter
Rutschfestigkeit der Absprungfläche
Unbeschädigter Gleitschutz des Auflagebrettes
Fester Sitz der Verschraubungen
Unbeschädigte Polsterung
Sprungkästen
Keine scharfen Kanten, keine Grate und keine hervorstehenden Teile an den Oberflächen
Unbeschädigter Gleitschutz
Fester Sitz der Kastenteile aufeinander
Unbeschädigte Polsterung
Unbeschädigte Transporteinrichtung
Sprungtisch
Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Sprungtisches im Geräteraum
Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
Standsicherheit
Unbeschädigte Polsterung
Unbeschädigter Gleitschutz
Tischtennistische und -netze
Ecken und Kanten abgerundet
Splitterfreie Holzteile
Selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Untergestells
Trampoline
Unbeschädigter Gleitschutz
Sprungtuch mit einer Außenmarkierung und einer Mittenmarkierung versehen
Umlaufende Markierungen
Sichere Befestigung der Abdeckung am Rahmen
Andere Farbe der Abdeckung als das Sprungtuch
Bei Sprungtüchern, die aus Gewebegurten hergestellt sind, müssen die Gurte miteinander vernäht sein.
Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett
Nur unter Aufsicht benutzen
Länderspezifische Regelungen beachten
Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
Angaben zum Auf- und Abbau, einschließlich der Schritte, bei denen mehr als ein Erwachsener erforderlich ist
Angaben zu Transport und Lagerung
Platzbedarf des Gerätes
Angaben zur Wartung
Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte
Weitere Informationen: | |
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DGUV Information 202-081 "Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen" DGUV Information 202-033 "Minitrampolin - mit Leichtigkeit und Sicherheit" |
Turnbänke
Unbeschädigter Gleitschutz
Feste Verbindung von Füßen und Mittelstück mit der Turnbankplatte
Feste Schraubverbindungen
Oberflächen splitterfrei
Standsicherheit gewährleistet
Turnböcke
Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
Einstellbares Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)
Unbeschädigter Gleitschutz
Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung
Turnpferde
Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
Unbeschädigter Gleitschutz
Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)
Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung
Fester Sitz der Pauschen in den Metallbügeln