Abschnitt 5 - 5 Versicherungsschutz beim Baden
Das Baden in der Einrichtung und auch der Schwimmbadbesuch sind Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung. Somit stehen die Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Schwimmbadbesuch in Zusammenhang stehen.
Dazu gehören:
Wege von und zur Schwimmhalle
Wartezeiten in der Schwimmhalle
Umziehen in den Umkleideräumen
Duschen und Waschen
Schwimmen, Baden, ans Wasser gewöhnen usw.
In der DGUV Information 202-047 "Mit der Schulklasse sicher unterwegs" sind wichtige Hinweise zur Organisation von Ausflügen enthalten, die auch in Vorbereitung auf einen Schwimmbadbesuch nützlich sein können.