Abschnitt 7 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
7.1
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Oktober 1992. Sie ersetzt die "Richtlinien für Bau, Ausrüstung, Prüfung und Betrieb von Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Flüssiggasrichtlinien - Binnenschifffahrt)" Ausgabe Januar 1978.
7.2
Abweichend von Abschnitt 7.1 sind bei Wasserfahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1992 auf Kiel gelegt wurden, die Festlegungen der Abschnitte
4.4.2 und 4.5 bei nächstfälligem Austausch des Druckregelgerätes,
4.10.2 bezüglich der Kühlschränke bei Austausch des Gerätes bzw. Neuausbau der Küche, spätestens jedoch am 1. Oktober 1995,
anzuwenden.