Abschnitt 21 - Zu § 13 Abs. 2:
Wird die Leckageüberwachung von Ventilen und Stopfbuchsen durch Tropfröhrchen mittels Schaugläsern durchgeführt, ist hier eine zentrale Anzeige grundsätzlich nicht möglich.
Bei mobilen Meßeinrichtungen wird die automatische Übertragung zu einer zentralen Stelle nur im Sonderfall möglich sein. Hier ist diese Forderung erfüllt, wenn die ermittelten Werte regelmäßig, gegebenenfalls fernmündlich, der Schichtleitung mitgeteilt werden.