Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Steigleitern
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig angeführten festzuhalten.
Inventar-Nr.
Standort / Abteilung
Art der Steigleiter
□ Einläufig
□ Mehrläufig
Werkstoff der Steigleiter
□ Aluminium
□ Kunststoff
□ Stahl
□ Edelstahl
Hersteller / Händler
Artikel-/Typ-Nummer
Datum der Anschaffung
Name des/der beauftragten Sachkundigen
Hinweis
Steigleitern mit Fallhöhen von mehr als 3 m bzw. 5 m müssen je nach Einsatzbereich mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen ausgerüstet sein.
Prüfkriterien
1. Prüfung
2. Prüfung
3. Prüfung
4. Prüfung
5. Prüfung
Holme
Verformung
Beschädigung / Korrosion
Scharfe Kanten, Splitter, Grat
Sprossen
Verformung
Beschädigung / Korrosion
Scharfe Kanten, Splitter, Grat
Verbindung zum Holm (Bördelung, Schraub-/Nietverbindungen, Schweißnaht)