Abschnitt C25.2 - Gefährdungsermittlung an Einsatzstellen
Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen müssen frühzeitig alle (Gefahr-)Güter und Betriebsstoffe in eine Gefährdungsermittlung einbezogen werden. Nur so können die von ihnen ausgehenden Gefährdungen festgestellt werden.
Informationsquellen sind z.B. Fahrer, Kennzeichnungen auf dem Fahrzeug, den Umverpackungen usw., Begleitpapiere, fachkundige Personen.
Indentifizierungsmöglichkeiten:
Ladegut/Fahrzeuge Identifizierung von Gefahrgütern z.B. durch Stückgüter Gefahrzettel, ggf. Aufschriften an Versandstücken Fahrzeuge, z.B. Straßenfahrzeuge Warntafeln mit oder ohne Kennzeichnungsnummern, Begleitpapiere, Unfallmerkblätter, Gefahrzettel Lassen sich vor Ort vorhandene Gefahrgüter und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen nicht ermitteln, müssen bei der Gefährdungsermittlung z.B. Feuerwehr-Leitstellen, Transporteure, Fachbehörden, Personen mit besonderer Fachkenntnis, Giftnotrufzentralen oder das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) der deutschen chemischen Industrie einbezogen werden.
Anlass und Abfolge der Hinzuziehung externer Stellen oder fachkundiger Personen müssen Einsatz vorbereitend in Einsatzplänen festgelegt sein.