Abschnitt 4.7 - 4.7 Gangendsicherung
Im Schmalgang müssen Einrichtungen vorhanden sein, durch die das Regalflurförderzeug automatisch auf Kriechgeschwindigkeit (maximal 2,5 km/h) oder bis zum Stillstand abgebremst wird
vor dem Verlassen des Schmalganges;
vor dem Kreuzen von Umsetzgängen;
beim Anfahren an die Endstellung von Sackgassen;
vor dem Kreuzen von Fluchtwegen, die von außen begangen werden können.
Die Kriechgeschwindigkeit bzw. der Stillstand des Regalflurförderzeuges muss vor Erreichen des Gangendes oder des Querganges erreicht werden.