Abschnitt 6.1 - 6 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit LWLKS
6.1 Allgemeine Regeln zum sicheren Arbeiten an und mit LWLKS
Unter Beachtung der folgenden Regeln darf bei Gefährdungsgraden 1 bis 3R im laufenden Betrieb gearbeitet werden.
Tabelle 3:
Regeln zum sicheren Arbeiten an LWLKS
Betrachten der Faser | Nicht mit ungeschütztem Auge oder einem nicht anerkannten optischen Gerät auf Faserenden oder Steckerstirnflächen blicken. |
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Faserende nicht auf andere Personen richten. | |
Optische Instrumente | Nur speziell ausgewählte oder angefertigte optische Instrumente mit Filter oder Dämpfung benutzen, bei Gefährdungsgraden größer oder gleich 1M oder 2M möglichst indirekte Sehhilfen (Kamera und Monitor, Schattenbildspleißgeräte) benutzen. |
Faserenden | Offene Faserenden abdecken (Spleißschutz, Klebeband), wenn nicht daran gearbeitet wird; offene Stecker mit Staubschutzkappen versehen. |
Faserbändchen | Nur vom Sender abgekoppelte Fasern brechen. |
Spezielles Bandspleißgerät verwenden. | |
Messleitungen | Die optische Quelle als letzte anschließen und als erste trennen. |
Wartung | Nur nach spezieller Arbeitsanweisung durchführen. |
Reinigung | Nur geeignete Methoden benutzen. |
Änderungen am LWLKS | Nur mit besonderer Befugnis. |
"board extenders" | Leiterplatten-Adapter für das Arbeiten außerhalb der Gestelle nicht bei Karten mit optischen Sendern benutzen. |
beschädigte Schilder | Beschädigte oder fehlende Schilder melden. |
Schlüsselschalter | Schlüssel nur in Obhut autorisierter Personen aufbewahren. |
Testeinrichtungen | Die Laserklasse der Testeinrichtung muss dem Gefährdungsgrad des Standortes entsprechen. |
Warnzeichen | Standorte mit Gefährdungsgraden oberhalb 1M sind immer mit dem Laserwarnzeichen und dem Gefährdungsgrad zu versehen. |