DGUV Information 250-440 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 "Schweißrauche"
Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Lichtbogenhand-, MIG-, MAG-Schweißen, insbesondere mit Fülldraht
Fülldraht-Schweißen ohne Schutzgas (mit selbstschützenden Fülldrähten)
Laserstrahlschweißen mit und ohne Zusatzwerkstoff von verzinkten Blechen
Plasmaschneiden ohne Wasserabdeckung
Laserstrahlschneiden
thermisches Spritzen, soweit nicht in vollständig geschlossenen Kabinen automatisiert
Brennfugen
Lichtbogen-Druckluftfugen
Abbrennstumpfschweißen
Schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit geringem Luftaustausch
Schweißtechnische Arbeiten in Zwangshaltung, bei denen Schweißrauch unmittelbar in hohen Konzentrationen in den Atembereich des Schweißers gelangen.