DGUV Information 203-083 - Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Fachliche Eignung

Arbeiten an unterirdischen TK-Linien setzen die Fähigkeit voraus, Gefahren zu erkennen und zu bewerten, um Gefährdungen zu vermeiden.

Folgende Gefahren können u. a. auftreten:

  • Absturzkante

    Gefährdung durch Absturz besteht in der Regel wenn:

    • die Absturzhöhe größer 1 m und

    • der Abstand zur Absturzkante kleiner 2 m ist.

  • Elektrischer Strom

  • Gefahrstoffe

  • Laserstrahlung

  • Herabfallende Gegenstände

  • Unzuträgliche Witterung

  • Verunreinigungen und Ablagerungen, z. B. Tierexkremente, Schimmel

  • Explosion

  • Straßenverkehr.

Bei Arbeiten, welche die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erfordern, ist eine besondere Unterweisung mit praktischen Übungen notwendig (siehe auch Abschnitt 8).