Abschnitt 6.3 - 6.3 Anzahl der Qualifizierenden und Teilnehmenden
Pro Lehrgang sollte die Anzahl der Teilnehmenden 20 Personen nicht überschreiten.
Das Verhältnis Qualifizierende/Teilnehmende sollte 1:12 nicht unterschreiten.
Im praktischen Teil der Qualifizierung sollten die Teilnehmenden in kleinere Gruppen aufgeteilt werden. Dann sind ggf. zusätzliche Qualifizierende erforderlich.